Der Eigentümer / Verfügungsberechtigte einer baulichen Anlage (Objekt/Gebäude) trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung (d.h. Wartung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung) und die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage (siehe auch §2 Abs. 1 Musterbauordnung).
Gemäß der DIN 1076 und RI-EBW-PRÜF sind Eigentümer von Ingenieurbauwerken im Bereich von Straßen (Brücken, Tunnel, Lärmschutzbauwerke, Verkehrszeichenbrücken etc.) bereits seit 1998 verpflichtet ihre Bauwerke regelmäßig zu überprüfen. Für den Hochbau bzw. Industriebau ist hingegen erst nach diversen tragischen Bauwerkseinstürzen Anfang 2006 eine Richtlinie entwickelt worden, die seit 2010 in der VDI 6200 festgehalten ist.
Unsere Leistungen:
- Einstufung des Bauwerks unter Berücksichtigung des Gefahrenpotenzials gemäß Hinweis ARGEBAU und VDI-Richtlinie 6200
- Ortsbegehungen und Durchführungen von Überprüfungen der baulichen Anlage
- Individuelle Bauteiluntersuchungen
- Dokumentation der festgestellten Schäden/Mängel
- Entwicklung eines Schadenskatalogs für verschiedene Bauteilgruppen
- Bewertung der Schäden/Mängel einschließlich Handlungsempfehlungen
- Übergabe der Prüfergebnisse einschließlich Dokumentation
- Erstellung eines Bauwerksbuches
- Wiederkehrende Überprüfung des Bauwerkszustandes
Als Eigentümer oder Betreiber erkennen Sie mit regelmäßigen Bauwerksprüfungen eventuellen Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf rechtzeitig und können diesen vorausschauend planen sowie wirtschaftlich umsetzen. Durch diese Vorgehensweise haben Sie die Sicherheit und Verfügbarkeit Ihrer Bauwerke über einen größtmöglichen Zeitraum und kommen Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach.
Unsere Ingenieur*innen haben umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Bauwerksprüfung im Hochbau (Gebäude/Hallen/baulichen Anlagen) wie z.B. Standsicherheitsprüfungen nach VDI 6200.
Möchten Sie eine Bauwerksprüfung durchführen lassen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit uns!