Die Anforderungen an die Sicherheit, Dauerhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Ästhetik stehen im Mittelpunkt unseres Planens. Die Kommunikation mit allen Beteiligten ist essentiell. Wir integrieren uns ins Planungsteam und fühlen uns verantwortlich für eine hohe Qualität der gebauten Umwelt. Die natürlichen Ressourcen werden sparsam und nur im erforderlichen Maß verwendet.
Ganzheitliches Planen ist ein phasenweiser Prozess, der in regelmäßiger Kommunikation mit den Beteiligten zu dem angestrebten Ergebnis führt. Die Einhaltung der Termine und die allgemein-verständliche Präsentation unserer Ergebnisse sind selbstverständlich.
Von der langjährigen Erfahrung in der Realisierung von anspruchsvollen Bauprojekten profitieren unsere Kunden. Wir arbeiten mit allen bekannten Baustoffen im Neubau und im Umbau, in der Sanierung sowie beim Bauen im Bestand.
Was wir Ihnen bieten:
Die phasenweise strukturierten Grundleistungen nach dem Leistungskatalog der HOAI.
- Grundlagenermittlung (LPH 1 z.B. Klären der Aufgabenstellung)
- Vorplanung (LPH 2 z.B. erste Tragwerkskonzepte)
- Entwurfsplanung (LPH 3 z.B. Tragwerksübersichtspläne)
- Genehmigungsplanung (LPH 4 z.B. Statische Berechnung)
- Ausführungsplanung (LPH 5 z.B. Konstruktionszeichnungen)
- Vorbereitung der Vergabe (LPH 6 z.B. Mengenermittlungen)
Die Anforderungen an Planungen werden immer höher, die Gebäude und Anlagen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten immer größer und die Bearbeitungszeiten immer kürzer. Die Qualität unserer Planungen zu sichern und zu verbessern, ist ständige Aufgabe des gesamten Teams. Hierfür wurde ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Wichtig sind die Qualifikation und Fortbildung unseres Teams, eine intensive Kommunikation intern und extern, moderne Hilfsmittel und Programme mit automatischen Kontrollmöglichkeiten sowie eine tatsächliche Selbstkontrolle.
Das „Vier-Augen-Prinzip“ zur Qualitätssicherung unserer Leistungen wird in allen Leistungsphasen eingehalten, was bedeutet, dass z.B. die Statik oder der Bewehrungsplan im Büro von einem Teamkollegen oder dem Teamleiter kontrolliert wird, bevor die fertige Berechnung oder der fertige Plan STB verlässt.
Bei komplexeren Tragwerken der Bauwerksklassen IV und V oder z.B. auch bei Sonderbauwerken verlangt die Bauordnung die Einbindung eines Prüfingenieurs für Standsicherheit. Hier wird dann das „Vier-Augen-Prinzip“ nochmal unabhängig von STB angewendet.
STB ist seit 2011 Mitglied im Qualitätsverbund Planer am Bau und wird in regelmäßigen Abständen vom TÜV Rheinland zertifiziert. Alle Angelegenheiten zur Erbringung unserer Dienstleistung sind im QM-Handbuch geregelt und werden von allen Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung umgesetzt.
Zertifiziert durch TÜV-Rheinland – Zertifikat-Registriernummer 01 355 000001/067